Produkte
Dienstleistungen
Kontakt
innovations in technology IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Unternehmen
© A bis Z KAWA-TEC GmbH I Alle Rechte vorbehalten 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN § 1 Geltungsbereich: Alle Lieferungen und Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung ,auf welchem Wege auch immer, anerkannt und verbindlich werden. Abweichende Vereinbarungen, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge. § 2 Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen verrechnet § 3 Lieferbedingungen und Lieferungen Die Lieferung erfolgt ab Lager der A bis Z KAWA-TEC GmbH an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, außer eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Die A bis Z KAWA-TEC GmbH bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von der A bis Z KAWA-TEC GmbH nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend. Betriebstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretenden oder vorhersehbaren Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden. Für den Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen. § 4 Preise und Zahlung Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlußes geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten. Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung und verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. § 5 Angebote, Bestellungen, Änderungen, Stornierungen Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich, und muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Bei Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen nicht möglich. Mehrkosten für Änderungen oder Stornierungen gehen zu Lasten des Käufers. § 6 Angaben Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten, elektronischen Medien etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.   § 7 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von A bis Z KAWA-TEC GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist.                             Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur, die Post, den Paketdienst  oder Bahn oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder A bis Z KAWA-TEC GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und A bis Z KAWA-TEC GmbH dies dem Auftraggeber angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. § 8 Eigentumsvorbehalt Die von A bis Z KAWA-TEC GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen unser Eigentum. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware imordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der erwachsenen Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderung in seinen Büchern zu vermerken. § 9 Beanstandungen Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen insbesondere Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen. § 10 Muster Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen Preise berechnet.. § 11 Gerichtsstand und Erfüllungsstandort Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Linz. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Linz zuständigen Landesgerichtes vereinbart. § 12 Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die A bis Z KAWA-TEC GmbH keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. § 13 Warenzeichen Wörter, die nach unserem Wissensstand eingetragene Warenzeichen darstellen, sind als solche gekennzeichnet. Es ist jedoch zu beachten, dass weder das Vorhandensein noch das Fehlen derartiger Kennzeichnungen die Rechtslage hinsichtlich eingetragener Warenzeichnen berührt. § 14 Information Die A bis Z KAWA-TEC GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der kostenlos angebotenen Informationen. Für eventuell entstandene Schäden, die aufgrund der kostenlos angebotenen Informationen entstanden sind oder sein könnten ist die A bis Z KAWA-TEC GmbH nicht verantwortlich.
§ ABG
A bis Z KAWA-TEC GmbH Davidschlag 44 4202 Kirchschlag bei Linz Österreich tel. +43 (0) 732 99 70 83 fax. +43 (0) 732 99 70 83-20 mail. office@kawa-tec.at
AGB
innovations in technology IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
A bis Z KAWA-TEC GmbH
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN § 1 Geltungsbereich: Alle Lieferungen und Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung,auf welchem Wege auch immer, anerkannt und verbindlich werden. Abweichende Vereinbarungen, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge. § 2 Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen verrechnet § 3 Lieferbedingungen und Lieferungen Die Lieferung erfolgt ab Lager der A bis Z KAWA-TEC GmbH an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, außer eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Die A bis Z KAWA-TEC GmbH bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von der A bis Z KAWA-TEC GmbH nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.  Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend. Betriebstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretenden oder vorhersehbaren Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden. Für den Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen. § 4 Preise und Zahlung Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlußes geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten. Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung und verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. § 5 Angebote, Bestellungen, Änderungen, Stornierungen Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich, und muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Bei Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen nicht möglich. Mehrkosten für Änderungen oder Stornierungen gehen zu Lasten des Käufers. § 6 Angaben Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten, elektronischen Medien etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.   § 7 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von A bis Z KAWA-TEC GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist. Transporteur, die Post, den Paketdienst  oder Bahn oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder A bis Z KAWA-TEC GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und A bis Z KAWA-TEC GmbH dies dem Auftraggeber angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. § 8 Eigentumsvorbehalt Die von A bis Z KAWA-TEC GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen unser Eigentum. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der erwachsenen Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderung in seinen Büchern zu vermerken. § 9 Beanstandungen Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen insbesondere Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen. § 10 Muster Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen Preise berechnet.. § 11 Gerichtsstand und Erfüllungsstandort Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Linz. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Linz zuständigen Landesgerichtes vereinbart. § 12 Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die A bis Z KAWA-TEC GmbH keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. § 13 Warenzeichen Wörter, die nach unserem Wissensstand eingetragene Warenzeichen darstellen, sind als solche gekennzeichnet. Es ist jedoch zu beachten, dass weder das Vorhandensein noch das Fehlen derartiger Kennzeichnungen die Rechtslage hinsichtlich eingetragener Warenzeichnen berührt. § 14 Information Die A bis Z KAWA-TEC GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der kostenlos angebotenen Informationen. Für eventuell entstandene Schäden, die aufgrund der kostenlos angebotenen Informationen entstanden sind oder sein könnten ist die A bis Z KAWA-TEC GmbH nicht verantwortlich.
Sofort-Beratung: +43 676 770 46 03