AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich:
Alle Lieferungen und Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich zu
unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung,auf
welchem Wege auch immer, anerkannt und verbindlich werden.
Abweichende Vereinbarungen, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen
Zustimmung. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge.
§ 2 Zahlungskonditionen:
30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen verrechnet
§ 3 Lieferbedingungen und Lieferungen
Die Lieferung erfolgt ab Lager der A bis Z KAWA-TEC GmbH an die von dem
Kunden angegebene Lieferadresse, soweit keine schriftlich bestätigte
Abweichung vereinbart worden ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten
als selbstständige Lieferungen, außer eine Teillieferung ist ausnahmsweise
für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden
dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Die A bis Z KAWA-TEC GmbH
bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Bestellungen sowie
jegliche Dienstleistungen werden von der A bis Z KAWA-TEC GmbH nur
erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden
sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und
Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.
Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden,
freibleibend. Betriebstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten,
Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretenden
oder vorhersehbaren Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung
ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Käufer
Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden. Für den Rücktritt
des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes
Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich
angesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist
mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen.
§ 4 Preise und Zahlung
Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlußes geltenden
Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher
freibleibend. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung aus von
uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese
Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten. Unsere Preise gelten, wenn
nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung und verstehen sich
in Euro ohne Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf einer
ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 5 Angebote, Bestellungen, Änderungen, Stornierungen
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit
uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande. Eine Änderung oder Stornierung von
Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung
möglich, und muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen.
Bei Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen
nicht möglich. Mehrkosten für Änderungen oder Stornierungen gehen zu
Lasten des Käufers.
§ 6 Angaben
Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten,
Werbeschreiben, Prospekten, elektronischen Medien etc. sind nicht
verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher
vorbehalten.
§ 7 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der
Geschäftssitz von A bis Z KAWA-TEC GmbH, soweit nichts anderes bestimmt
ist. Transporteur, die Post, den Paketdienst oder Bahn oder sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber
über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
A bis Z KAWA-TEC GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand)
übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge
eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr
von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand
versandbereit ist und A bis Z KAWA-TEC GmbH dies dem Auftraggeber
angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber.
Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es
verlangt. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als
abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung
über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat
der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung
genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn
der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die von A bis Z KAWA-TEC GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und
Betreibungskosten aus allen Lieferungen unser Eigentum. Der Käufer ist
lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb
seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch
nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass
er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen
kann. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der erwachsenen
Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese
Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer
verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderung in seinen
Büchern zu vermerken.
§ 9 Beanstandungen
Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen
wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen
und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der
Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser
Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen. Bei termingerechter
und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl
Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der
bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen insbesondere
Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
§ 10 Muster
Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen
Preise berechnet..
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsstandort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche
Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Linz. Auf das
Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht
anzuwenden. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem
gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die
Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Linz zuständigen Landesgerichtes
vereinbart.
§ 12 Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die
A bis Z KAWA-TEC GmbH keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich.
§ 13 Warenzeichen
Wörter, die nach unserem Wissensstand eingetragene Warenzeichen
darstellen, sind als solche gekennzeichnet. Es ist jedoch zu beachten, dass
weder das Vorhandensein noch das Fehlen derartiger Kennzeichnungen
die Rechtslage hinsichtlich eingetragener Warenzeichnen berührt.
§ 14 Information
Die A bis Z KAWA-TEC GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit
der kostenlos angebotenen Informationen. Für eventuell entstandene
Schäden, die aufgrund der kostenlos angebotenen Informationen
entstanden sind oder sein könnten ist die A bis Z KAWA-TEC GmbH nicht
verantwortlich.